Eine gefälschte Urteilsabschrift stellt nicht unbedingt eine strafbare Urkundenfälschung dar
(OLG Hamm, Beschl. v. 12.05.2016, Az.: 1 RVs 18/16) In dem rechtskräftigem Beschluss vom 12.05.2016 hat das OLG Hamm hinsichtlich dem Anfertigen einer gefälschten einfachen Urteilsabschrift entschieden, dass es bei solch einer Abschrift an einer Urkundenqualität fehlt (Az.: 1 RVs 18/16).