Mehrere Tätigkeitsbereiche in einer Praxis: Anteilsverkauf günstig versteuern
Viele Ärzte bieten höchst unterschiedliche Leistungen an. Die verschiedenen Tätigkeitsbereiche sind dabei organisatorisch oft getrennt und damit selbstständig. In diesen Fällen kann bei einem Verkauf eines Teils der Tätigkeiten eine Steuerermäßigung greifen. Das Finanzgericht München definiert in einem Urteil die Voraussetzungen.