Finanzverwaltung fährt Landwirten an den Karren
Am 1. November wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass beschlossen –mit teilweise erheblichen Mehrbelastungen. Seit Einführung der Mehrwertsteuer in Deutschland ist es ständige Rechtspraxis, dass die Auslegung der Gesetzesvorschriften durch die Finanzverwaltung in amtlichen Umsatzsteuerrichtlinien dokumentiert wird. In diesen Vorschriften, die mit Zustimmung des Bundesrats verfasst werden, wird die Handhabung des Umsatzsteuerrechts