Wann können Rettungssanitäter Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten angeben?
Rettungssanitäter und Notärzte sind viel unterwegs. Können sie dafür immer Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen? Diese Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof geklärt.