Finanzamt prüft Verträge zwischen freiberuflichen Ärzten und deren Angehörigen streng
Damit das Finanzamt Verträge zwischen freiberuflichen Ärzten und deren Angehörigen anerkennt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind, lesen Sie in einem Urteil des Finanzgerichts Münster.