Wahlleistung: Auf Wunsch des Patienten darf ein qualifizierter Oberarzt behandeln
Wahlleistung bedeutet in der Regel, dass der Chef selbst behandelt – außer er ist verhindert. Doch wenn der Patient dies ausdrücklich will, darf nach einem Urteil des Landgerichts Regensburg auch ein qualifizierter Kollege übernehmen.