Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Strafurteil gegen die Gynäkologin Kristina H. aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.