Was gilt beim Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils
In seinem Urteil vom 31. Juli 2024 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass ein im Zivilrecht als verstorben geltender Elternteil nicht automatisch auch im Erbschaftsteuerrecht als verstorben gilt. Die Details kennt Peter Knop, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in München.