Für Unternehmen ist Criminal Compliance nicht nur hinsichtlich der eigenen Personalbelegschaft angezeigt: BGH bejaht zivilrechtliche Haftung einer Kapitalanlage-Vertriebsorganisation für strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters
Der III. Zivilsenat des BGH hatte unlängst über die Frage zu entscheiden, ob bzw. nach welchen Maßgaben eine Kapitalanlage-Vertriebsorganisation für strafbare Handlungen eines von ihr eingesetzten Handelsvertreters dem geschädigten Anleger gegenüber haftbar gemacht werden kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012 – III ZR 148/11).