EuGH zur Hotelbesteuerung: Wann Zusatzleistungen nicht vom ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren
Frühstück, Parkplatz oder Wellnessbereich gehören für viele Gäste selbstverständlich zum Hotelaufenthalt dazu. Umsatzsteuerlich können diese Leistungen jedoch anders behandelt werden als die eigentliche Übernachtung. So sieht es aktuell das deutsche Umsatzsteuerrecht vor. Hiernach verlangt der Staat für die Übernachtung 7 Prozent Umsatzsteuer, für den Parkplatz jedoch 19 Prozent. Ob dies rechtens ist, musste der Europäische […]